01.05.2024 - R757 "Luchmobil"
Bei der Rufbuslinie R757 „Luchmobil“ läuft die letzte Projektphase. Bis 30. April 2024 können Sie das Angebot nutzen. Anschließend gibt es in diesem Bereich ein fahrplangebundenes Rufbusangebot.
Das Luchmobil verkehrt:
Mo – Fr (S) in der Zeit von 8 – 11 Uhr und von 17 – 19:30 Uhr
Mo – Fr (F) in der Zeit von 8 – 19:30 Uhr
Sa in der Zeit von 9 – 16 Uhr.
Am 24.12. und 31.12. sowie an Feiertagen findet keine Bedienung statt. Die Fahrzeit richtet sich nach der Zahl der zu bedienenden Haltestellen auf der Strecke.
Wie erfolgt die Bestellung?
Die Anmeldung eines Fahrtwunsches erfolgt bis 60 Minuten vor Abfahrtswunsch täglich (Mo-Fr) zwischen 6:30 - 19 Uhr, telefonisch unter 033971 678678, bei der Mobilitätszentrale der ORP. Fahrten desselben Tages müssen bis 18 Uhr angemeldet werden, Fahrten an Samstagen bis spätestens freitags 18 Uhr.
Angaben bei Bestellung:
Bitte geben Sie bei der Fahrtanmeldung die Ein- und Ausstiegshaltestelle, Anzahl der Personen, eine Telefonnummer für Rückfragen und ggf. zu erreichende Anschlusslinien an. Wir sind bemüht, Ihren Anschluss zu gewährleisten.
Was kostet die Fahrt mit dem RufBus?
Für die Nutzung des Rufbusses gilt der VBB-Tarif.
Wichtige Hinweise:
Es erfolgt ausschließlich eine Bedienung zwischen zwei angegebenen Haltestellen. Die Mitfahrt innerhalb von Ortschaften ist nicht möglich. Es besteht kein Beförderungsanspruch auf der Relation Fehrbellin - Hakenberg - Linum (Linie 758). Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung, wenn innerhalb von 30 Minuten vor
oder nach dem Abfahrtswunsch alternative Linienfahrten angeboten werden.
Es kommt ein Kleinbus zum Einsatz – Beförderung von max. 8 Personen, keine Gruppenanmeldungen möglich, eingeschränkte Gepäckmitnahme. Der Transport von sperrigen Gegenständen, wie Rollstühlen, Kinderwagen, Fahrrädern, etc. ist nur eingeschränkt möglich.
Die Fahrzeuge verfügen über jeweils eine Sitzerhöhung. Diese kann von Kindern genutzt werden, die etwa einen Meter groß sind. Sollte das Kind kleiner sein und einen anderen Kindersitz benötigen, ist dieser durch den Fahrgast mitzuführen.
Gefördert durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Landkreis OPR
ORP GmbH