01.03.2022 - Freie Fahrt im VBB für Flüchtlinge aus der Ukraine
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können die Verkehrsmittel (außer Rufbus) im gesamten Verbundgebiet unentgeltlich nutzen. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder ein anderes entsprechendes Personaldokument.
Mitreisende Kinder unter 18 Jahren benötigen kein Ausweisdokument. Sofern es sich um geflüchtete Menschen anderer Nationalitäten handelt, die aus der Ukraine kommen, muss der Nachweis der Flucht aus der Ukraine in einer anderen Form (z. B. Aufenthaltsbescheinigung) erbracht werden.
Der VBB und alle Beteiligten schließen sich damit der breiten Solidaritätsbewegung an und möchten mit der Regelung den geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine einfache und kostenfreie Mobilität im öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg ermöglichen.