23.03.2022 - Geänderte Corona-Verordnung
Aufhebung der 3G-Nachweispflicht, FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
In Brandenburg gilt im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Sie gilt in Bussen, Bahnen, an Bahnsteigen, Haltestellen, Verkaufsstellen und in Bahnhöfen.
Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht:
Diese FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahrpersonal. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes müssen sie weiterhin mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.
Von der Maskenpflicht im ÖPNV gänzlich befreit sind Kinder unter 6 Jahren.
Personen, die eine ärztlich Bescheinigung (Befreiung der Maskenpflicht) im Original mit sich führen, sind ebenfalls befreit.
Auch gehörlose und schwerhörige Menschen und deren Begleitpersonen sind befreit von der Maskenpflicht.