17.01.2021 - Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus im ÖPNV
Bei Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske grundsätzlich Pflicht. Dies gilt auch für den Aufenthalt an Haltestellen oder Bahnsteigen, ebenso für den Schülerverkehr sowie für Taxi- und Mietwagenverkehre.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die eine Befreiung von der Maskenpflicht mit sich führen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.
So tragen auch Sie einen Beitrag zur Eindämmung des Virus bei und schützen sich und andere.